Qualifizierter Fachbetrieb für die Planung und Errichtung von Anlagen für Heizung, Warmwasserversorgung und Sanitär
Profitieren Sie von den Fördermöglichkeiten bei Energiesparmaßnahmen.
Rufen Sie uns an: (05209) 980480
Förderungen
Fördermöglichkeiten im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
Seit dem 01.01.2009 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das heißt für alle Bauherren im Neubau: Die Nutzung eines bestimmten Anteils an regenerativen Energien zur Wärmeenergieerzeugung ist Pflicht. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an regenerativen Energien im Wärmemarkt bis zum Jahr 2020 auf 14% zu steigern.
Zahlreiche Fördermöglichkeiten sind weiterhin gegeben, sie haben sich allerdings in verschiedenen Punkten geändert: