Die Trinkwasserverordnung regelt die Anforderungen an die Qualität unseres wohl wichtigsten Lebensmittels: das Trinkwasser. Seit Januar 2003 hat sie bis zu der Stelle Gültigkeit, an der das Wasser von den Verbrauchern entnommen wird – also bis hin zur Zapfstelle im Haus. Die Einhaltung der strengen Qualitätsanforderungen werden bis hierhin überwacht.
Wasserleitungen in Sportstätten, Schwimmbädern, Hotels, Restaurants, aber auch die Anlagen in Seniorenheimen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, etc. unterliegen einer Überwachungspflicht. Der Inhaber dieser Leitungen muss das Wasser, welches aus ihnen sprudelt, einmal im Jahr von einem dafür zugelassenen Labor untersuchen lassen. Das Ergebnis dieser Untersuchung muss dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Dieses Amt ist es auch, das Bescheinigungen einfordert, sollte deren Einreichung mal vergessen werden.
Aber auch im privaten Wohnhaus geht es nicht ganz ohne Kontrolle. Mindestens alle drei Jahre einmal müssen die Warmwasserrohre beprobt werden. Hier wird dann untersucht, ob sich in den Leitungen unter Umständen die oft nicht ungefährlichen Bakterien namens Legionellen eingenistet haben. Eine direkte Meldepflicht hinsichtlich des Untersuchungsergebnisses an das Gesundheitsamt besteht dabei nicht. Das Amt kann aber eine Untersuchung verlangen, wenn es Anlass für Bedenken gibt. Die Meisterbetriebe der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik können Hausbesitzer diesbezüglich ausführlich beraten. Sie können auch Labors benennen, die Kontrollen ausführen dürfen und Lösungen anbieten, wenn es einmal Probleme mit der Trinkwasserqualität gibt.
Nach den Festlegungen der Trinkwasserverordnung muss die einwandfreie Qualität dieses Lebensmittels bis zu den Zapfstellen gewährleistet sein.